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Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit
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| In Deutschland gibt es eine Berufskrankheitenliste. Diese erfaßt jedoch bei weitem nicht alle denkbaren beruflich bedingten Erkrankungen. Derartige Erkrankungen können als Berufskrankheit "nach neuer Erkenntnis" entschädigt werden. Hier machen die Berufsgenossenschaften die größten Schwierigkeiten. Was tun, wenn die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit die Entschädigung ablehnt? Legen Sie Widerspruch oder ggf. Klage ein, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des berufsgenossenschaftlichen Ablehnungsbescheides haben. Behalten Sie die Begründung Ihres Widerspruchs oder ggf. Ihrer Klage Ihrem Anwalt vor. Achtung: Die Widerspruchsfrist beträgt bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung einen Monat. Rechtsanwalt Rolf Battenstein Aktueller Veranstaltungshinweis: Im Anwaltseminar ist am 09.10.1999, 09:30 bis 17:00 Uhr, das Thema: Folgendes Sachbuch ist beim Autor erhältlich: Die 13 - "Sie können der Nächste sein" Ein Sachbuch mit Tips und Hinweisen zu exemplarischen Fällen der Berufsgenossenschaftspraxis Inhaltsverzeichnis: 1. Achillessehnenriß: "Lothar Matthäus" Preis: DM 100,- pro Exemplar oder DM 10,- je Kapitel Verzeichnis weiterer Schriften des Autors zum Thema auf Anforderung. Bitte besuchen Sie auch unsere Homepage zum Thema "Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit". |